Was wird geprüft?
Alle Texte der Seite sollen ausreichende Helligkeitskontraste haben. Sie sollen auch für farbfehlsichtige Benutzer wahrnehmbar sein.
Warum wird das geprüft?
Wenn Vordergrund- und Hintergrundfarbe sich in der Helligkeit ähneln, haben sie unter Umständen zu wenig Kontrast, wenn sie mit Schwarzweiß-Monitoren oder von Menschen mit verschiedenen Arten von Farbenschwäche betrachtet werden.
Die Ausgabe einer kontrastreicheren Seite durch einen Styleswitcher sollte nicht dazu führen, dass die Standardseite sich nicht mehr um nutzbare Kontraste kümmert. Denn viele Nutzer nehmen das Schaltelement Styleswitcher nicht wahr, verstehen die Funktion nicht, oder möchten die Seite lieber im Ausgangszustand nutzen.
Wie wird geprüft?
1. Anwendbarkeit des Prüfschritts
Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Seite Text enthält.
Grafische Schriften sind ebenfalls Gegenstand des Prüfschritts.
2. Prüfung
2.1 Prüfung der Textkontraste der Standardversion
Prüfung nicht festgelegter Farben
Über das Bookmarklet
"Vorder-und Hintergrundfarbe definiert" oder ein User Stylesheet
(html {background-color:black;color:white}) prüfen, ob für jedes
Element, für das eine Vordergrundfarbe festgelegt wurde, auch eine
Hintergrundfarbe festgelegt ist und umgekehrt.
Sichtprüfung
Sind die Schriftkontraste stark genug? Im Zweifel den Contrast Analyzer öffnen. Schriftfarbe und Hintergrundfarbe auswählen und Kontrastverhältnis prüfen. In der Web Developer Toolbar die Funktion Informationen > Elementinformationen einblenden aktivieren. Text, der überprüft werden soll, anklicken. Im eingeblendeten Fenster "Elementinformationen" im Bereich "Text" wird die jeweilige Schriftgröße in Pixeln angegeben. Mit Hilfe des Contrast Analyzers im Bereich Vordergrund mit der Pipette die Vordergrundfarbe auswählen, dann im Bereich Hintergrund die Hintergrundfarbe. Für Schriftgrößen unter 24 px (beziehungsweise 18,7 px bei fetter Schrift) prüfen, ob das Kontrastverhältnis bei 4,5:1 oder größer liegt. Für große Schriften prüfen, ob das Kontrastverhältnis bei 3:1 oder größer liegt. Bei andersfarbigen Fließtextlinks ohne sonstige Unterschiede in der Auszeichung, wie etwa Unterstreichung, prüfen, ob das Kontrastverhältnis zum Standardfließtext mindestens 3:1 beträgt.
2.2 Styleswitcher-Prüfung, Prüfung der Textkontraste der alternativen Ansicht
Wenn die Kontraste der Standardversion nicht die Sollwerte erfüllen und die Seite eine kontrastreichere Ansicht über einen Styleswitcher anbietet:
Textkontrast des Styleswitcher-Schaltelements prüfen. Das Kontrastverhältnis muss 4,5:1 oder besser sein, und auch die anderen Anforderungen (zum Beispiel tastaturbedienbar, ohne Stylesheets nutzbar) müssen erfüllt sein. Sonst abbrechen. Alternative kontrastreichere Ansicht über den Styleswitcher aufrufen. Textkontraste der alternativen Ansicht prüfen (wie in 2.1 Prüfung der Textkontraste der Standardversion).
3. Hinweise
3.1 Allgemeine Hinweise
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Elemente, die unterschiedliche Zustände haben können, sollten immer ausreichend kontrastieren. Also zum Beispiel: auch die farblich hervorgehobene, aktuell ausgewählte Menüoption; auch in einer anderen Farbe dargestellte, besuchte Links. Für die Bewertung entscheidend ist der jeweils schlechtere Helligkeitskontrast.
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Die einzige Ausnahme, weil hier der gezielte Wechsel zwischen den beiden Zuständen verhältnismäßig einfach ist: die Hervorhebung des Maus- und Tastaturfokus. Hier soll zunächst geprüft werden, in welchem Zustand (im Fokus/nicht im Fokus) der Helligkeitskontrast besser ist. Dieser in Hinblick auf den Helligkeitskontrast bessere Zustand muss den allgemeinen Grenzwert von 4,5:1 erfüllen. Das Kontrastverhältnis des zweiten Zustandes muss über 3:1 liegen.
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Schwache Kontraste können zweckmäßig sein, sie können den Umgang mit einer Webseite erleichtern. Ein Beispiel dafür: Funktionen, die prinzipiell vorgesehen, aktuell aber nicht verfügbar sind, werden schwach kontrastierend dargestellt. Das ist akzeptabel, wenn das ausgeblendete Element für die Orientierung und Bedienung nicht erforderlich ist. Der Prüfschritt ist daher auf die Beschriftungen ausgeblendeter, deaktivierter Bedienelemente in der Regel nicht anwendbar
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Bei Bereichen, die mit Farbwechseln auf den Mauszeiger reagieren, kann ein Screenshot helfen, den Farbwert im "Ruhezustand" zu ermitteln. Alternativ kann man den Fokuszustand über Tastaturbedienung erzeugen und dann den Kontrast mit der Pipette des Contrast Analyzers messen.
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Wenn Kontraste dünner Schriften zu prüfen sind, gegebenenfalls Schrift vergrößern und die Schriftenglättung ausschalten.
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Sollen die Farbwerte sehr kleiner Bereiche (feine Schriften oder kleine Icons) ermittelt werden, ist es unter Umständen einfacher, ein Screenshot zu machen und die leistungsfähigeren Zoom- und Pipettenwerkzeuge eines Bildbearbeitungsprogramms zu nutzen.
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Der Farbkontrast von Textvorbelegungen von Formularfeldern oft nicht die Mindest-Anforderung von 4,5:1.
3.2 Hinweise zur Prüfung von Seiten mit Styleswitcher
Die Kontrastprüfung auf durch Styleswitcher aufgerufenen kontrastreicheren Ansicht erfolgt nur unter folgenden Bedingungen:
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Das Styleswitcher-Schaltelement (oder der direkte Link zu einer Styleswitcher-Seite) ist deutlich sichtbar am Seitenbeginn platziert.
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Das Schaltelement hat ein Kontrastverhältnis von mindestens 4.5:1 und erfüllt auch die anderen Anforderungen an Barrierefreiheit (es ist zum Beispiel tastaturbedienbar und ohne Stylesheets nutzbar)
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Die alternative kontrastreichere Ansicht muss dieselben Informationen und dieselbe Funktionalität aufweisen wie die Ausgangsansicht.
3.3 Hinweise zur Messung des Kontrastverhältnisses
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Für die Bewertung zählt das Kontrastverhältnis (relative luminosity) nach einer in den WCAG 2.1 definierten Formel.
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Die Prüfung der Kontraste für normalen Text und großen Text orientiert sich an den gemessenen Werten der Schriftgröße in Pixel ( Web Developer Toolbar, Funktion Elementinformationen einblenden), denn eine Messung der tatsächlich dargestellten Punktgröße auf dem Bildschirm mit einem Typometer ist nicht praktikabel. Bei einer Bildschirmauflösung von 96 dpi entsprechen 18 Punkt etwa 24 Pixeln, 14 Punkt entsprechen etwa 18,7 Pixeln.
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Die Messung des Pixel-Äquivalents ist dadurch gerechtfertigt, dass die bisher getesteten User Agents die Auszeichnung in Pixel und Punkt analog behandeln (im Verhältnis 4:3), also unabhängig von der Bildschirmauflösung, unter der der Text angezeigt wird. Richtiger wäre es, wenn User Agents die Bildschirmauflösung auswerten würden, um die Ausgabegröße zu berechnen (also mehr Pixel pro Punkt bei höher auflösenden Bildschirmen)Für die Prüfung maßgeblich ist der Referenzwert von 96 dpi Bildschirmauflösung, für den die Entsprechung auf jeden Fall gilt.
4. Bewertung
Erfüllt
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Das Kontrastverhältnis (contrast ratio) zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe liegt für Texte unter 18 Punkt (beziehungsweise für fette Texte unter 14 Punkt) bei mindestens 4,5:1.
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Das Kontrastverhältnis (contrast ratio) zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe liegt bei Texten in großer Schriftgröße (18 Punkt und größer, 14 Punkt und größer bei fetter Schrift) bei mindestens 3:1. Das Kontrastverhältnis des schlechteren Zustands des Maus- und Tastaturfokus liegt über 3:1.
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Wenn die Anforderung nur über eine alternative Ansicht erfüllt wird, erfüllt der Styleswicher selbst die Kontrastforderung von 4,5:1 und andere Anforderungen an Barrierefreiheit.
Einordnung des Prüfschritts
Abgrenzung zu anderen Prüfschritten
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Prüfschritt 9.1.4.11 "Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend" behandelt den Kontrast von Grafiken
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Schriftgrafiken (zur Definition vergleiche auch Prüfschritt 9.1.4.5 "Verzicht auf Schriftgrafiken"
Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1
Success criterion
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1.4.3 Contrast (Minimum) (Level AA)
Techniques
General Techniques
Failures
Quellen
W3C zum Zusammenhang zwischen px und pt
Fragen zu diesem Prüfschritt
Subjektiver Eindruck bei Kontrastmessungen
Das Ergebnis der WCAG 2.1 Formel zur Messung des Kontrastverhältnisses entspricht oft nicht dem subjektiven Eindruck. Wie zuverlässig ist es?
Zwei Punkte sind hier zu beachten:
Der Helligkeitskontrast ist nur einer von drei Einflussgrößen für den Gesamtkontrast. Insofern ist klar, dass das Ergebnis für den Helligkeitskontrast nicht dem subjektiven Eindruck entspricht. Es soll gar nicht dem subjektiven Gesamteindruck entsprechen, denn schließlich geht es darum, ob die Helligkeitsunterschiede der Farben für sich genommen ausreichend kontrastieren. Wenn man normalsichtig ist, entspricht der subjektive Eindruck der Graustufenansicht dagegen schon eher dem Formelergebnis. Farben benachbarter Flächen beeinflussen die Wahrnehmung, kleine und dünne Schriften erscheinen kontrastärmer, es gibt Überstrahleffekte, möglicherweise werden die Kontraste durch Schriftenglättung abgeschwächt. Die Formel berücksichtigt all diese Faktoren nicht. Zumindest wenn es um Texte geht, ist dies auch angemessen. Denn die genannten Einflüsse stehen nicht fest, sie hängen zum Beispiel von der gewählten Schriftgröße ab.
Für die Prüfung bedeutet das: Wer mit der formelbasierten Bewertung von Helligkeitskontrasten noch keine Erfahrungen hat, kann sich nicht auf seinen subjektiven Eindruck verlassen. Er muss die Formel fast auf alle Farbkombinationen anwenden.